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Gemeinde Rosdorf informiert: Förderung für Wärmepumpen

Der Landkreis Göttingen unterstützt ab sofort noch gezielter die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Neu im Förderprogramm: Auch elektrisch betriebene Wärmepumpen können bezuschusst werden – vorausgesetzt, sie arbeiten mit natürlichen, umweltfreundlichen Kältemitteln und sind in der offiziellen Liste förderfähiger Anlagen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aufgeführt. Der Zuschuss ist nicht rückzahlungspflichtig und kann mit anderen Programmen wie BAFA oder KfW kombiniert werden – sofern die jeweiligen Vorgaben beachtet werden.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden im Landkreis Göttingen (außerhalb des Stadtgebiets), deren Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist.

So funktioniert die Antragstellung:
Die Anträge laufen wie gewohnt über die Energieagentur Region Göttingen. Dort erfolgt auch die fachliche Prüfung. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!

Drei Schritte zur Förderung:

  1. Antragstellung inkl. Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
  2. Förderbewilligung durch den Landkreis
  3. Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme

Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.earg.de/altbau

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